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Viele, jedoch nicht alle der automatisch startenden Programme identifiziert seit Windows 98 die im Betriebssystem enthaltene Software Msconfig.exe. Geben Sie hierzu im Startmenü unter ‘Ausführen’ den Befehl ‘msconfig’ ein und wählen Sie dann den Reiter ‘Autostart’. Unter Windows 95, NT und 2000 fehlt dieses Programm.
Unter Windows XP rufen Sie dazu per Rechtsklick im Explorer die Eigenschaften des dem SD-Slot zugeordneten Laufwerksbuchstaben auf und wechseln auf das Register „AutoPlay“. Aus der oberen Liste wählen Sie hier den Eintrag „Bilder“ und aktivieren anschließend unten die Option „Durchzuführende Aktion auswählen“. Nun können Sie aus der Liste der angebotenen Aktionen „Bilder in einen Ordner auf Computer kopieren“ wählen; unter Umständen gibt es auch einen Eintrag, der sich auf ein zu Ihrer Kamera gehörendes Bildsynchronisationsprogramm bezieht.
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Mit „Windows Genuine Advantage“ (WGA) versucht Microsoft, ohne Lizenz genutzte Systeme nachträglich zu identifizieren: Im Download-Center sind Programme wie Internet Explorer 7 oder Media Player 11, Treiber oder manche Patches nur dann erhältlich, wenn man zuvor der Installation einer speziellen Software zustimmt. Die gleicht bei passender Gelegenheit den bei der Windows-Installation verwendeten CD-Key mit einer Liste ab, in der Microsoft „illegale“ Schlüssel sammelt. Auch bei vielen Installationspaketen ist diese „WGA-Validation“ bereits Bestandteil. Wer sie durch Ablehnen der EULA verweigert, muss auf solche zusätzlichen Angebote verzichten. Ohne bestandene Prüfung sind lediglich von Microsoft als sicherheitskritisch eingestufte Patches erhältlich, und zwar ausschließlich über das in Windows eingebaute automatische Update. Bei Vista ist die WGA-Software bereits eingebaut.
Irreführenderweise als „Wichtiges Update“ verteilt Microsoft die „WGA-Notification“. Nach deren Installation brandmarkt Windows sich selbst im Falle einer nicht bestandenen WGA-Prüfung bei jeder Anmeldung und zudem per Icon im System-Tray als Raubkopie. Um die Installation der WGA-Notification zu verhindern, reicht das Ablehnen ihrer EULA.
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Wenn Sie beide Netzteile über eine USV versorgen, ist der Server gegen Netzteil- und Stromausfall geschützt, nicht aber gegen einen Defekt der USV. Wollen Sie auch Letzteres absichern, nehmen Sie eine zusätzliche USV für das zweite Netzteil parallel dazu. Normalerweise sollte aber ein Gerät genügen.
Beim Betrieb mit einer USV müssen Sie in der Regel nur einen geringen Aufschlag (10 bis 20 Watt) für die Verlustleistung des zweiten Netzteils ansetzen. Denn der Leistungsbedarf der restlichen Servertechnik (Mainboard, Peripherie) steigt ja nicht. Genaueres sollte Ihnen der Serverhersteller sagen können.
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